Filesharer Anklage: Freispruch wegen WLAN-Karte?

12. Oktober 2005 | Allgemein

Bei der ersten Fileshare-Anklage in Schweden dürfte der Angeklagte vermutlich ohne Strafe davonkommen, da sein Verteidiger dem (nicht sehr fachkundigen) Richter dargelegt hat, warum eine IP Adresse als Identifikation nicht einwandfrei verwendet werden kann:
Bei einer eingebauten WLAN-Karte können durch eine Palette von verschiedenen Attacken Eindringlinge das Internet über einen fremden Account verwenden, was wiederum heißt, dass nicht der Angeklagte zwingend der Anbieter gewesen sein muss.

Der Filesharer wurde übrigens wegen dem anbieten eines einzigen Filmes verklagt: "Hip Hip Hora".


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